Die "StimmeRusslands" meldet, dass ein Petersburger Gericht nahm eine "Zivilklage" (?) gegen die Sängerin Madonna angenommen habe. Ein Vorverfahren sei für den 11.Okt.2012 anberaumt. Dem Weltstar werde zur Last gelegt, dass sie beim Konzert v. 9.8.2012 in St. Petersburg mit ihrer Unterstützung für die Rechte Homosexueller gegen "Stadtgesetze" verstieß und dafür 333 Millionen Rubel (ca. 11 Mio. USD) zahlen solle.
Sankt Petersburg ist mit 5 Mio. Einwohnern die zweitgrößte Stadt Russlands, möchte gern als fortschrittlich und weltoffen gelten, aber stolpert immerzu über den russischen Nationalismus und Klerikalismus.
Markus Rabanus >> Diskussion
Montag, September 17, 2012
Freitag, Mai 06, 2011
Kardinal Meisner entzieht schwulem Theologen die Lehrerlaubnis
Köln (Deutschland), 06.05.2011 – Dem Lektor der Päpstlichen Glaubenskongregation und in Lublin habilitierten Neuthomisten David Berger entzog der Kölner Kardinal Joachim Meisner dessen letztes Kirchenamt. Meisner begründete diese Entscheidung damit, dass sein Vertrauen in Bergers Übereinstimmung von Lehre und Lebensführung mit den moralischen und gesetzlichen Normen der Kirche zerstört sei. Der Bischof von Köln gab Berger keine Gelegenheit – entsprechend der juristischen Regel audiatur et altera pars – seinen Standpunkt darzustellen[1]. Berger hatte sich als homosexuell geoutet[2] und ein Buch mit dem Titel „Der heilige Schein“ veröffentlicht.
Donnerstag, Juni 24, 2010
Simbabwes Regierung will mit Homosexuellen-Diskriminierung punkten
Harare (Simbabwe), 24.06.2010 – Die Regierung von Simbabwe plant, das Verbot von Homosexualität in der Verfassung zu verankern. Auf einem Parteitag der Zanu-PF-Partei erklärte der Generalsekretär Didymus Mutasa, dass „alles, was menschliche und öffentliche Moral beschädigt, verboten werden sollte“. Dazu gehören seiner Ansicht nach „Homosexualität, Abtreibung und Sterbehilfe“.
Bereits jetzt sieht das Gesetz in Simbabwe schwere Strafen für Homosexualität vor. Robert Mugabe hatte mit seiner Partei zuletzt 2006 die Gesetze gegen Homosexualität stark verschärft und dies als „Präventivschlag“ bezeichnet.
Strafen für Homosexualität sind in Afrika weit verbreitet. Positive Ausnahme ist lediglich Südafrika, das 1996 als weltweit erster Staat in seiner Verfassung ausdrücklich ein Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Orientierung festschrieb. In 37 von 53 Staaten Afrikas sind dagegen homosexuelle Handlungen verboten. Entgegen wissenschaftlicher Erkenntnisse wird Homosexualität oft als „Import aus dem Westen“ und „heilbar“ angesehen.
Gegen Simbabwe bestehen aufgrund der Verstöße gegen Menschenrechte und fundamentale Freiheitsrechte durch die Regierung unter Robert Mugabe seit 2002 Sanktionen der Europäischen Union.
Bereits jetzt sieht das Gesetz in Simbabwe schwere Strafen für Homosexualität vor. Robert Mugabe hatte mit seiner Partei zuletzt 2006 die Gesetze gegen Homosexualität stark verschärft und dies als „Präventivschlag“ bezeichnet.
Strafen für Homosexualität sind in Afrika weit verbreitet. Positive Ausnahme ist lediglich Südafrika, das 1996 als weltweit erster Staat in seiner Verfassung ausdrücklich ein Diskriminierungsverbot aufgrund der sexuellen Orientierung festschrieb. In 37 von 53 Staaten Afrikas sind dagegen homosexuelle Handlungen verboten. Entgegen wissenschaftlicher Erkenntnisse wird Homosexualität oft als „Import aus dem Westen“ und „heilbar“ angesehen.
Gegen Simbabwe bestehen aufgrund der Verstöße gegen Menschenrechte und fundamentale Freiheitsrechte durch die Regierung unter Robert Mugabe seit 2002 Sanktionen der Europäischen Union.
Freitag, Mai 21, 2010
Perverse Justiz in Malawi
Erklärung des Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung zur Verurteilung eines homosexuellen Paares in Malawi
20.05.2010
Zur Nachricht über die Verurteilung des malawischen homosexuellen Paares Tiwonge Chimbalanga Kachepa und Steven Monjeza Soko zu 14 Jahren Haft erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik im Auswärtigen Amt, Markus Löning, heute (20.05.) in Berlin:
„Mit großer Bestürzung habe ich das Urteil gegen das malawische gleichgeschlechtliche Paar Tiwonge Chimbalanga Kachepa und Steven Monjeza Soko wegen so genannter geschlechtlicher Handlungen wider die natürliche Ordnung und Unzucht zwischen Männern zur Kenntnis genommen. Die Verurteilung steht im Widerspruch zu internationalem Recht und der Afrikanischen Charta für Menschen- und Bürgerrechte. Ich appelliere an die malawische Regierung, ihren Verpflichtungen zum Schutz aller Menschen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung, nachzukommen und den Strafvollzug im Fall des verurteilten Paares Tiwonge Chimbalanga Kachepa und Steven Monjeza Soko auszusetzen.“
Im Dezember 2009 war in den malawischen Medien über die traditionelle Verlobungsfeier des homosexuellen Paares berichtet worden. Das öffentliche Interesse führte zu ihrer Verhaftung. In monatelanger Untersuchungshaft litten sie unter Schikanen der Mitgefangenen und Misshandlungen der Behörden. Mit der Verurteilung zu einer 14-jährigen Haftstrafe folgt das Gericht der Staatsanwaltschaft, die wegen der abschreckenden Wirkung auf eine harte Bestrafung gedrängt hatte. Die Argumente der Verteidigung für eine Strafmilderung fanden dagegen kein Gehör. Die Verteidigung hat angekündigt, in die Berufung zu gehen.
20.05.2010
Zur Nachricht über die Verurteilung des malawischen homosexuellen Paares Tiwonge Chimbalanga Kachepa und Steven Monjeza Soko zu 14 Jahren Haft erklärte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik im Auswärtigen Amt, Markus Löning, heute (20.05.) in Berlin:
„Mit großer Bestürzung habe ich das Urteil gegen das malawische gleichgeschlechtliche Paar Tiwonge Chimbalanga Kachepa und Steven Monjeza Soko wegen so genannter geschlechtlicher Handlungen wider die natürliche Ordnung und Unzucht zwischen Männern zur Kenntnis genommen. Die Verurteilung steht im Widerspruch zu internationalem Recht und der Afrikanischen Charta für Menschen- und Bürgerrechte. Ich appelliere an die malawische Regierung, ihren Verpflichtungen zum Schutz aller Menschen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung, nachzukommen und den Strafvollzug im Fall des verurteilten Paares Tiwonge Chimbalanga Kachepa und Steven Monjeza Soko auszusetzen.“
Im Dezember 2009 war in den malawischen Medien über die traditionelle Verlobungsfeier des homosexuellen Paares berichtet worden. Das öffentliche Interesse führte zu ihrer Verhaftung. In monatelanger Untersuchungshaft litten sie unter Schikanen der Mitgefangenen und Misshandlungen der Behörden. Mit der Verurteilung zu einer 14-jährigen Haftstrafe folgt das Gericht der Staatsanwaltschaft, die wegen der abschreckenden Wirkung auf eine harte Bestrafung gedrängt hatte. Die Argumente der Verteidigung für eine Strafmilderung fanden dagegen kein Gehör. Die Verteidigung hat angekündigt, in die Berufung zu gehen.
Dienstag, September 30, 2008
Irak: Religionsmorde an Homosexuellen
http://www.sistani.org/ ist zur Zeit nicht erreichbar, um diese Informationen zu überprüfen.
"The Indipendent" titelte jedoch am 16.Mai 2006: "Sistani renounces fatwa on gays", nachdem es den Anschein hatte, als habe seine Antihomosexuellen-Fatwa zu Morden verlasst.
Mittwoch, September 24, 2008
Zypries fordert vollständige Gleichstellung homosexueller Partnerschaften
Berlin, 24. September 2008 pressemitteilung
Heute hat das Bundeskabinett die Antworten auf eine Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Stand der rechtlichen Gleichbehandlung homosexueller Partnerschaften beschlossen. Daraus wird deutlich: Mit dem Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes im Jahr 2001 begann ein Prozess der Gleichstellung von Eheleuten und gleichgeschlechtlichen Paaren, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Der Gesetzgeber ist seither auf diesem Weg gut vorangeschritten.
"Eine Gleichbehandlung von homosexuellen und heterosexuellen Paaren ist in unserer modernen Gesellschaft ein Gebot der Toleranz, der gegenseitigen Achtung und Anerkennung. Ich habe mich stets für eine vollständige rechtliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern und Eheleuten eingesetzt und werde es auch in Zukunft tun. In wichtigen Rechtsgebieten ist bereits eine weitgehende Gleichstellung erfolgt, insbesondere im Familienrecht. So werden eingetragene Lebenspartner im Erbrecht, im Namensrecht oder auch im Unterhalts- und Güterrecht wie Eheleute behandelt. Auch im Vertragsrecht, vor Gericht, bei der Kranken- und Rentenversicherung, im Ausländerrecht und in vielen anderen Rechtsgebieten stehen Lebenspartner Eheleuten gleich. Das deutsche Modell der Lebenspartnerschaft kann sich auch im internationalen Vergleich sehen lassen", resümierte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber einen weiten Spielraum gegeben, der noch nicht ausgeschöpft ist. Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien ausdrücklich festgestellt, dass die Gesellschaft toleranter geworden ist, auf Minderheiten Rücksicht nimmt und unterschiedliche Lebensentwürfe akzeptiert, ferner dass unsere Rechtspolitik diese Entwicklung weiter begleiten und fördern werde. Dennoch werden Eheleute und Lebenspartner im Steuerrecht weiterhin unterschiedlich behandelt. Diskriminierungen gibt es außerdem im Beamtenrecht. Auch bei der gemeinsamen Adoption von fremden Kindern werden Lebenspartner anders behandelt als Eheleute.
"Die angestoßene Entwicklung hin zu einer umfassenden Gleichstellung muss weitergehen. Die Bundesregierung hat mit ihren Vorschlägen zum Dienstrechtsneuordnungsgesetz und zu einer Erbschaftssteuerreform Initiativen eingeleitet, die auf einen weiteren Abbau von rechtlichen Ungleichheiten abzielen. Das Bundesministerium der Justiz lässt derzeit durch eine Rechtstatsachenforschung die Möglichkeiten einer gemeinsamen Adoption fremder Kinder durch Lebenspartnerinnen und Lebenspartner untersuchen. Ich werde mit meinem Engagement nicht nachlassen, sondern mich auch weiter dafür einsetzen, dass wir unser Ziel erreichen: Die vollständige Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften", bekräftigte Zypries.
Heute hat das Bundeskabinett die Antworten auf eine Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Stand der rechtlichen Gleichbehandlung homosexueller Partnerschaften beschlossen. Daraus wird deutlich: Mit dem Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes im Jahr 2001 begann ein Prozess der Gleichstellung von Eheleuten und gleichgeschlechtlichen Paaren, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Der Gesetzgeber ist seither auf diesem Weg gut vorangeschritten.
"Eine Gleichbehandlung von homosexuellen und heterosexuellen Paaren ist in unserer modernen Gesellschaft ein Gebot der Toleranz, der gegenseitigen Achtung und Anerkennung. Ich habe mich stets für eine vollständige rechtliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern und Eheleuten eingesetzt und werde es auch in Zukunft tun. In wichtigen Rechtsgebieten ist bereits eine weitgehende Gleichstellung erfolgt, insbesondere im Familienrecht. So werden eingetragene Lebenspartner im Erbrecht, im Namensrecht oder auch im Unterhalts- und Güterrecht wie Eheleute behandelt. Auch im Vertragsrecht, vor Gericht, bei der Kranken- und Rentenversicherung, im Ausländerrecht und in vielen anderen Rechtsgebieten stehen Lebenspartner Eheleuten gleich. Das deutsche Modell der Lebenspartnerschaft kann sich auch im internationalen Vergleich sehen lassen", resümierte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber einen weiten Spielraum gegeben, der noch nicht ausgeschöpft ist. Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien ausdrücklich festgestellt, dass die Gesellschaft toleranter geworden ist, auf Minderheiten Rücksicht nimmt und unterschiedliche Lebensentwürfe akzeptiert, ferner dass unsere Rechtspolitik diese Entwicklung weiter begleiten und fördern werde. Dennoch werden Eheleute und Lebenspartner im Steuerrecht weiterhin unterschiedlich behandelt. Diskriminierungen gibt es außerdem im Beamtenrecht. Auch bei der gemeinsamen Adoption von fremden Kindern werden Lebenspartner anders behandelt als Eheleute.
"Die angestoßene Entwicklung hin zu einer umfassenden Gleichstellung muss weitergehen. Die Bundesregierung hat mit ihren Vorschlägen zum Dienstrechtsneuordnungsgesetz und zu einer Erbschaftssteuerreform Initiativen eingeleitet, die auf einen weiteren Abbau von rechtlichen Ungleichheiten abzielen. Das Bundesministerium der Justiz lässt derzeit durch eine Rechtstatsachenforschung die Möglichkeiten einer gemeinsamen Adoption fremder Kinder durch Lebenspartnerinnen und Lebenspartner untersuchen. Ich werde mit meinem Engagement nicht nachlassen, sondern mich auch weiter dafür einsetzen, dass wir unser Ziel erreichen: Die vollständige Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften", bekräftigte Zypries.
Dienstag, Mai 27, 2008
Berlin: Denkmal für homosexuelle NS-Opfer eingeweiht
Berlin (Deutschland), 27.05.2008 wikinews – Das Denkmal für homosexuelle NS-Opfer in Berlin wurde eingeweiht. Am Rande des Tiergartens in unmittelbarer Nachbarschaft zum Denkmal für die ermordeten Juden Europas wird an einem zentralen Ort in Berlin nunmehr an die homosexuellen Opfer des Terrors der Nationalsozialisten erinnert. Über 46.000 Menschen wurden zur Zeit des Nationalsozialismus nach Paragraf 175 verurteilt und Tausende von homosexuellen Menschen wurden in den Konzentrationslagern umgebracht.

Der Bundestag hatte 2003 die Errichtung des Denkmals unter Zustimmung aller im Bundestag vertretenen Parteien beschlossen.
Das Denkmal wurde der Öffentlichkeit in Berlin durch den Regierenden Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit, und den Beuaftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Bernd Neumann, übergeben. Weitere Redner waren Günter Dworek, Vorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD), Albert Eckert (Initiative „Der homosexuellen NS-Opfer gedenken“) und Linda Freimane (International Lesbian and Gay Association).

Der Bundestag hatte 2003 die Errichtung des Denkmals unter Zustimmung aller im Bundestag vertretenen Parteien beschlossen.
Das Denkmal wurde der Öffentlichkeit in Berlin durch den Regierenden Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit, und den Beuaftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Bernd Neumann, übergeben. Weitere Redner waren Günter Dworek, Vorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD), Albert Eckert (Initiative „Der homosexuellen NS-Opfer gedenken“) und Linda Freimane (International Lesbian and Gay Association).
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