Montag, November 01, 2004

Anliegen & Impressum

Mein Verständnis von Mensch und Moral ist, dass er sich einerseits so verhalte, dass niemand Schaden nimmt und andererseits sozialen Pflichten genüge.
Mein Verständnis von Gesellschaft und Recht ist, dass sich die Gesellschaft dem Menschen nicht einmische, solange sie durch sein Verhalten keinen Schaden nimmt.

Das ist sehr banal, aber doch Richtschnur für Freiheit der Gesellschaft und die Selbstbestimmtheit des Menschen.

Die Homosexualität ist keine Angelegenheit der Gesellschaft, sondern wie die Sexualität insgesamt höchstpersönlich. Die Gesellschaft hat sich der Homosexualität gegenüber nicht anders zu verhalten als gegenüber der Sexualität insgesamt, also ihre Einmischung dahin einzuschränken und zu entfalten, dass Menschen ihren Bedürfnissen entsprechend frei über ihr Tun entscheiden. Allein die Wahrung dieser Selbstbestimmung sollten die Gesetze dienen, beispielsweise der Jugendschutz, aber es verbietet sich jegliche Rechtsunterscheidung zwischen Homosexualität und Heterosexualität.

Die Homosexualität ist ein Menschenrecht und sei darin anerkannt.

www.inidia.de/homosexualitaet.htm

-sven- redaktion www.final.de